Die Abkürzung a. D. weist darauf hin, dass ein Beamter außer Dienst ist.
Sie wird gelegentlich mit dem Kürzel AD für Anno Domini verwendet, welches korrekterweise jedoch ohne Punkte und ohne Leerzeichen zu schreiben ist.
Die gelegentlich anzutreffende Schreibweise a.D. entspricht nicht der offiziellen Norm.
Beamte einschließlich Richter und Berufssoldaten dürfen ihre Dienstbezeichnung mit dem Zusatz a. D. weiterhin verwenden, wenn sie in den Ruhestand gegangen sind.
Des Weiteren ist die Benutzung des Kürzels in Verbindung mit der bisherigen Amtsbezeichnung bei einer Veränderung des Dienstverhältnisses möglich.
Nicht korrekt ist hingegen die gelegentlich anzutreffende Nutzung des Kürzels durch Angestellte außerhalb des öffentlichen Dienstes. In diesem Fall ist i. R. für im Ruhestand zu wählen.