Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Definition

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und wurde am 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt.

Unter § 20 EStG ist der sogenannte erweiterte Steuerabzug auf Kapitalerträge geregelt. Der Satz der Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und eventuell der Anteil für die Kirchensteuer.

Mit der Zahlung der Abgeltungssteuer ist die Steuerpflicht für Privatanleger abgegolten. Kapitalerträge müssen nicht zusätzlich in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Im Gegenzug können auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden, da dafür bereits ein Pauschbetrag bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt ist.