Die Abkürzung GF steht sowohl für Geschäftsführer als auch für Geschäftsführung.
Um Kunden oder Lieferanten nicht zu verwirren, verwenden die meisten Unternehmen die Abkürzung GF nur im internen Gebrauch. In der offiziellen Geschäftskorrespondenz werden die Begriffe ausgeschrieben.
Ein Geschäftsführer leitet als Angestellter ein Unternehmen, einen Verband, einen Verein oder eine Partei. Er ist dafür zuständig, die Unternehmensziele zu erreichen.
Dazu muss der Geschäftsführer sowohl kaufmännische als auch organisatorische und personelle Entscheidungen treffen.
Außerdem vertritt der Geschäftsführer den Betrieb sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.
Die genauen Rechte und Pflichten hängen von der Rechtsform der Firma ab, die der Geschäftsführer leitet.