Die Abkürzung „PD“ steht im akademischen Leben für „Privatdozent“. Alternativ ist auch die Abkürzung „Priv.-Doz.“ gebräuchlich.
Ein Privatdozent besitzt eine Lehrbefugnis an einer Universität oder einer Hochschule, hat aber, anders als der Professor, keinen Lehrstuhl inne.
In der Regel hat sich ein Privatdozent nach der Dissertation mit einer Habilitationsschrift qualifiziert.
Der Status des Privatdozenten begründet für sich noch kein Dienst- oder Angestelltenverhältnis. Meistens sind Privatdozenten aber als wissenschaftliche Mitarbeiter oder als Akademische Räte an der Hochschule beschäftigt.
PDs besitzen neben der Lehrbefugnis auch die Berechtigung, Prüfungen abzunehmen. Des Weiteren können sie eine Promotion oder Habilitation betreuen oder in den entsprechenden Verfahren als Gutachter fungieren.