Abkürzung Rechtsanwältin

Die Rechtsanwältin kürzt sich als RAin oder RA’in ab – mündlich werden diese Abkürzungen nicht verwendet. Das männliche Pendant lautet RA. Frauen durften diesen Beruf, der einen juristischen Beistand bezeichnet, erst ab 1922 ergreifen. Er setzt eine mehrjährige Studienzeit voraus. Rechtsanwälte spezialisieren sich auf Gebiete wie Steuer-, Familien- oder Verkehrsrecht. Der Frauenanteil liegt derzeit bei etwa 33 Prozent. Rechtsanwälte in Deutschland können nur Volljuristen werden, die damit auch richterliche Tätigkeiten ausüben könnten. Zuständig für die Zulassung ist die Rechtsanwaltskammer. Der Rechtsanwalt ist an das Anwaltsrecht gebunden. Die Abkürzung findet sich vor allem in juristischen Schriftstücken, die generell gern zahlreiche Abkürzungen verwenden.