Die Abkürzung für „Steuernummer“ lautet „St.-Nr.“.
Oft findet sich in amtlichen Schreiben oder Fachtexten eine Schreibweise ohne Punkt und Bindestrich zwischen den beiden Wortteilen: „StNr.“ – vermutlich einfach deshalb, weil es schneller geht.
Jede steuerpflichtige (natürliche oder juristische) Person wird beim Finanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt. Die Steuernummer ist eine Personenkennziffer und dient somit zur Identifizierung.
Im Jahre 2008 wurde bundeseinheitlich für jeden in Deutschland gemeldeten Staatsbürger die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) eingeführt. Sie bleibt lebenslang gültig, muss also auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht geändert werden.