Abkürzung zur Zeit

Die übliche Abkürzung für „zur Zeit“ lautet z. Zt.

Seit der Rechtschreibreform ist die Schreibweise „zurzeit“ in der Bedeutung „gegenwärtig, derzeit“ vorgeschrieben, während sich die Schreibung „zur Zeit“ auf vergangene Zeitpunkte oder Zeiträume bezieht.

Entsprechend dieser Unterscheidung ist bei der Abkürzung ebenfalls eine Differenzierung zwischen „z. Zt.“ und „zzt.“ angebracht. Diese wird vom Duden, der für das zusammengeschriebene Adverb auch das Kürzel „zz.“ zulässt,  gefordert.

Tatsächlich verwenden viele Autoren jedoch weiterhin die Kurzform z. Zt. gleichermaßen für die ausgeschriebenen Begriffe „zur Zeit“ und „zurzeit“.

Anstelle von „zur Zeit“ ist in vielen Fällen die Pluralform „zu Zeiten“ möglich, welche außer mit „z. Zt.“ auch durch z. Ztn. abgekürzt werden kann.