AG

AG Definition

Eine AG bzw. Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Kapital von Anteilseignern aufgebracht wird. Das Mindestkapital zur Gründung einer AG beträgt 50.000 Euro. Die erzielten Gewinne werden (zum Teil) als Dividende an die Aktionäre ausgezahlt.

Geführt werden Aktiengesellschaften vom Vorstand und dem Aufsichtsrat, bestimmte grundsätzliche Beschlüsse und die Entlastung der Geschäftsführung obliegen der Gesamtheit aller Aktionäre, der sogenannten Hauptversammlung.

Das Prinzip der Aktiengesellschaft wurde in vereinfachter Form bereits bei den Römern angewendet, um große Kapitalmengen für kostspielige Projekte aufzubringen. In Deutschland gründete man Anfang des 19. Jahrhunderts die ersten Aktiengesellschaften.

Ein Börsengang ist mit hohen Auflagen verbunden und für AGs nicht obligatorisch.