Aktien

Definition Aktien

Eine Aktie stellt einen Anteil ihres Inhabers, des Aktionärs, an einer Aktiengesellschaft dar.

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wird in Bruchteile unterteilt, die durch Anteilscheine, die Aktien, verbrieft werden.

Das Aktiengesetz (AktG) unterscheidet Nennwertaktien mit einem nominalen Anteil am Grundkapital und Stückaktien mit einem prozentualen Anteil am Grundkapital.

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt der Aktionär sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den Rechten gehören das Auskunftsrecht durch den Vorstand, das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und das Recht auf einen Anteil am Bilanzgewinn in Form einer Dividende.

Als Anteilseigner hat ein Aktionär bei Insolvenz der Aktiengesellschaft keinen Anspruch auf Rückzahlung seines Kapitals.