Aktionär

Aktionär Definition

Das Wesen einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass das Unternehmen in viele kleine Anteile – die Aktien – gesplittet ist. Jemand, der eine oder mehrere dieser Aktien erwirbt, ist ein Aktionär. Er ist damit direkt am Unternehmen beteiligt, und er hat beispielsweise das Recht, bei der jährlichen Hauptversammlung anwesend zu sein.

Außerdem profitiert der Aktionär direkt vom guten Geschäftsgang: Pro Aktie wird eine Dividende ausgeschüttet, das ist sozusagen die Gewinnbeteiligung des Aktionärs. Aktien werden an den Börsen gehandelt, der Kurs – und damit das Vermögen des Aktionärs – ändert sich also täglich.