Anderkonto

Anderkonto Definition

Als Anderkonto wird ein spezielles Treuhandkonto bezeichnet. Es ist auch als Treuhandanderkonto bekannt. Prinzipiell wird das Anderkonto auf eigenen Namen unterhalten, dient jedoch zum Begleichen von fremden Rechnungen. Verwaltet wird das Konto für eine dritte Person vom Kontoinhaber.

Geführt werden Anderkonten in der Regel von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren und Rechtsanwälten. Mitunter führen es aber auch Pfarrer. Das Treuhandkonto dient zum Verwalten des Vermögens des Treugebers. Dabei ist der Treuhänder der alleinige Verfügungsberechtigte des Kontos.

Von den Banken werden zum Führen eines Anderkontos eigene Bedingungen gestellt. Es gilt zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten zu differenzieren. Dabei erfolgt bei einem offenen Anderkonto ein Zusatz im Rahmen der Kontobezeichnung.