Beschädigung

Beschädigung Definition

Wo Bagatellschäden aufhören, ist immer eine gerichtliche Definitionssache. Alles, was jeweils darüber liegt, ist als erhebliche Beschädigung anzusehen.

Der Begriff steht sowohl für das Ereignis als auch für den Schaden selbst. Es können Personen, Gegenstände oder Tiere (sie zählen als Sache) betroffen sein; außerdem gibt es finanzielle, immaterielle und sogenannte Streu- oder Masseschäden. Bei Letzteren ist der Einzelschaden gering.

Neben der Erheblichkeit wird bei der Bewertung auch gefragt, wie leicht der Schaden beseitigt werden kann.

Schäden können auftreten durch Sachveränderungen, Zerstörungen oder Hinzufügen anderer Substanzen. Wichtig ist die Funktionsbeeinträchtigung. Es kommen Straf- und Zivilrechtsprozesse infrage.