Beschäftigung Definition
Der Begriff der Beschäftigung fällt unter den Oberbegriff der Erwerbstätigkeit und ist im Sozialgesetzbuch klar definiert.
Es handelt sich bei einer Erwerbstätigkeit um eine Beschäftigung, wenn nichtselbstständige Arbeit vorliegt, das heißt Arbeit, die sich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bewegt.
Eine Beschäftigung hat immer die Weisung zum Bestandteil. Wird die Beschäftigung aufgrund von Anweisungen ausgeübt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Beschäftigung entlohnt wird. Auch unentgeltliche Arbeiten, die der Weisung unterliegen, gelten als Beschäftigung.