Bezugsrecht

Bezugsrecht Definition

Wenn eine Aktiengesellschaft einen höheren Kapitalbedarf hat, kann sie diesen decken, indem sie neue Aktien herausgibt und damit ihren Kapitalstock erhöht. Damit Inhaber bereits bestehender Aktien keine indirekten Wertverluste erleiden, kann beziehungsweise muss ihnen als Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden.

Bezugsrecht bedeutet hier, dass den Altaktionären Neu-Emissionen vorzugsweise zum Kauf angeboten werden. Erst dann werden die neuen Aktien weiteren Interessenten angeboten.

Das Bezugsrecht dient zum Schutz der Altanleger, denn jede Kapitalerhöhung mindert den Wert der ursprünglichen Aktien. Nur wenn Altaktionären das Recht eingeräumt wird, auch weitere Aktien vorrangig zu erwerben, können sie drohende Wertverluste dadurch ausgleichen.