Buchführung Definition
Die Buchführung umfasst die Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben. Diese Aufzeichnung muss lückenlos sein und chronologisch sowie nach sachlichen Kriterien geordnet werden.
Es wird intern nach der Finanzbuchführung und der Betriebsbuchführung unterschieden.
Den aufgezeichneten Werten liegen Belege und Rechnungen zugrunde, die zusätzlich zur Aufzeichnung aufbewahrt werden. Dies entspricht der gesetzlichen Belegpflicht, nach der sämtliche Belege 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Der Unternehmer erkennt anhand seiner Buchführung wichtige wirtschaftliche Zusammenhänge. Zudem dient seine Buchführung als Grundlage für das Finanzamt, um seine Steuerlast (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, usw.) zu ermitteln.