Bürgschaft

Bürgschaft Definition

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen Vertrag, der nur eine Seite – nämlich den Bürgen – verpflichtet. Der Bürge verspricht hier einem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Der Gläubiger kann also für den Fall, dass sein Schuldner nicht leisten kann, den Bürgen für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten in Anspruch nehmen.

Im deutschen Rechtssystem ist die Bürgschaft in den Paragrafen 765 ff. des BGB geregelt. In der Praxis spielt die Bürgschaft vor allem bei Darlehensverträgen eine Rolle. Für die Gültigkeit einer Bürgschaft ist es erforderlich, dass dem Gläubiger die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt wird.