Darlehen

Darlehen Definition

Ein Darlehen ist im Zivilrecht ein schuldrechtlicher Vertrag.

Der Darlehensgeber wird gemäß § 488 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer den vereinbaren Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber verpflichtet der Darlehensvertrag den Darlehensnehmer neben der Rückzahlung des vom Darlehensgeber zur Verfügung gestellten Betrags (bei dessen Fälligkeit) auch zur Zahlung eines vereinbarten Zinses.

Gemäß § 488 Abs. 2 BGB sind die Zinsen in der Regel innerhalb eines Jahres, spätestens aber bei der Rückzahlung des Darlehens zu begleichen, sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart haben.

Umgangssprachlich wird ein Darlehen auch als Kredit bezeichnet; ein Darlehen ist jedoch nur ein Unterfall eines Kredits.