e.K. Abkürzung

Die Abkürzung e.K. steht für die Unternehmensform eingetragener Kaufmann.

Der Begriff kann auch mit e.Kfm (eingetragener Kaufmann) bzw. e.Kfr (eingetragene Kauffrau) abgekürzt werden.

Die Unternehmensform eingetragener Kaufmann bedeutet die Eintragung eines Unternehmers als Einzelperson im Handelsregister unter der Berufsbezeichnung als Kaufmann bzw. als Kauffrau. Dies ist ab einer bestimmten Betriebsgröße, der sog. kaufmännischen Betriebsgröße verpflichtend.

Mit dem Eintrag ins Handelsregister findet das Handelsgesetzbuch auf das Unternehmen Anwendung. Dieses umfasst beispielsweise die Regelung der Namensführung des Unternehmens, die Möglichkeit zu klagen bzw. verklagt zu werden, Regelungen zur Vererbung des Unternehmens, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, Buchführungsvorschriften und Bilanzierungsvorschriften.