Ehrenamt

Ehrenamt Definition

Das Ehrenamt bezeichnet eine Tätigkeit, welche nicht zum Gelderwerb ausgeübt wird. Viele ehrenamtliche Tätigkeiten wie die Mitarbeit in religiösen Gemeinschaften erfolgen vollkommen ohne Bezahlung, während für andere Aufgaben wie die Betreuung von Jugendmannschaften in Sportvereinen häufig eine bis zu einer Höhe von jährlich 2100 Euro steuerfreie Aufwandsentschädigung bezahlt wird.

Für Aufgaben im öffentlichen Bereich wie die Tätigkeit als Schöffe bei Gericht können Bürger verpflichtet werden, falls sich nicht genügend freiwillige Bewerber finden. Dem Betriebsverfassungsgesetz zufolge gilt auch die Betriebsratstätigkeit als Ehrenamt, obgleich der Arbeitnehmer während ihrer Ausübung das normale Arbeitsentgelt erhält. Ebenfalls zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gerechnet wird der ebenfalls nicht unentgeltlich erbrachte Bundesfreiwilligendienst.