Eigenhandel

Eigenhandel Definition

Mit Eigenhandel werden jene Handelsgeschäfte bezeichnet, die Kreditinstitute auf eigene Rechnung und in eigenem Namen durchführen. Das umfasst den Geld- und Devisenhandel wie auch den Handel mit Wertpapieren.

Im Verhältnis zum Kunden ist die Bank dabei nicht mehr Finanzintermediär, sondern Käufer oder Verkäufer. Ein möglicher Grund für den Eigenhandel kann beispielsweise das Ziel sein, den Kurs einer Aktie durch einen Stützungskauf zu stabilisieren.

Auch außerhalb der Finanzbranche wird der Begriff verwendet, da er alle Kaufverträge bezeichnet, bei denen sowohl Verkäufer als auch Käufer nicht nur auf eigene Rechnung, sondern auch in eigenem Namen agieren. Das ist gängige Praxis im Einzel- und Großhandel.