Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Job Definition

Ein-Euro-Job ist die in der Umgangssprache übliche Bezeichnung für Arbeitsgelegenheiten, zu welchen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen verpflichtet werden können.

Die Ein-Euro-Jobs sollen der Gewöhnung an regelmäßige Arbeitszeiten dienen und somit die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben fördern.

Voraussetzung für die Zuweisung eines Ein-Euro-Jobs ist, dass die damit verbundene Arbeit keine regulären Arbeitsplätze gefährdet und zusätzlich erfolgt.

Die volkstümliche Bezeichnung der Arbeitsgelegenheiten als Ein-Euro-Jobs beruht darauf, dass die Teilnehmer an einer entsprechenden Maßnahme zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung erhalten, deren Höhe überwiegend zwischen einem Euro und 1,50 Euro liegt.

Wer einen Ein-Euro-Job bekleidet, gilt formal nicht als arbeitslos, so dass die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung statistisch zu einer Verringerung der Arbeitslosenquote führen.