Definition Elternarbeit
Die Elternarbeit ist im Grundgesetz und in den Landesverfassungen festgelegt. Der Gesetzgeber erwartet die Zusammenarbeit zwischen Staat, Elternhaus und Schule. Sowohl das elterliche als auch das staatliche Erziehungsrecht findet Anerkennung. Demnach schließt Elternarbeit alle pädagogischen Anstrengungen ein, die der Verbesserung des elterlichen Erziehungsverhaltens dienen.
Elternarbeit im Kindergarten und in der Schule geschieht unter Offenlegung und Abstimmung des Erziehungsziels zwischen der Familie des Kindes und den Erziehern und Pädagogen. Unter Einbeziehung der Eltern bei Klassenelternversammlungen, im Schulelternbeirat oder Schulbuchausschuss dient Elternarbeit der qualitativen Steigerung der Erziehungssituation in allen Einrichtungen, in denen Kinder betreut und unterrichtet werden.