Erwerbstätigkeit

Definition Erwerbstätigkeit

Als Erwerbstätigkeit gilt die Durchführung einer bezahlten Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger beziehungsweise Freiberufler. Des Weiteren werden mithelfende Familienangehörige zu den Erwerbstätigen gezählt. Nicht als Erwerbstätigkeit gelten das Führen des eigenen Haushaltes und gegen ein Taschengeld ausgeübte soziale Tätigkeiten.

Die allgemeine Definition der Erwerbstätigkeit (vertiefende Infos, Zahlen und Fakten) berücksichtigt nicht, ob das dabei erzielte Entgelt zur Bestreitung der Lebensführung ausreicht. Insbesondere zählen auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und Inhaber eines Ein-Euro-Jobs als erwerbstätig im statistischen Sinn. Ergänzend gelten Menschen als erwerbstätig, wenn sie ihre Arbeit vorübergehend nicht ausüben können, aber die vertragliche Bindung an ihren Arbeitgeber weiterhin besteht.

Bei der Berechnung der Erwerbstätigkeitsquote einer Volkswirtschaft werden alle Einwohner ab fünfzehn Jahren berücksichtigt.