Erziehungsfähigkeit

Erziehungsfähigkeit Definition

Der Begriff der Erziehungsfähigkeit ist ein Komplementärbegriff zur Kindeswohlgefährdung, da bei einer erheblichen Einschränkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern die Kindeswohlgefährdung zu bejahen ist, also die Gefahr, dass bei gleichbleibender Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

Die Erziehungsfähigkeit setzt sich dabei aus vier Hauptbereichen zusammen:

  • der Pflege und Versorgung des Kindes,
  • der Bindung zwischen Kind und Vertrauensperson,
  • der Vermittlung eines Mindestmaßes an Regeln und Werten und
  • der Förderung des Kindes durch die Bereitstellung individueller Lernchancen.

Bedeutung besitzt die gutachterliche Beurteilung der Erziehungsfähigkeit heutzutage vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bezüglich des Sorgerechts von Elternteilen.