Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit Definition

Fahrlässigkeit ist ein Begriff aus dem Recht, der die innere Einstellung eines Menschen zu einer Handlung betrifft.

Im Zivilrecht bedeutet Fahrlässigkeit die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Absatz 2 BGB). Rechtlich bedeutsam ist zum einen die Frage, ob in einem konkreten Fall einem Schädiger Fahrlässigkeit überhaupt vorgeworfen werden kann, zum anderen oft auch die Frage, ob mit der Handlung bereits die Grenze zum zumindest bedingt vorsätzlichen Handeln überschritten wurde.

Im Strafrecht sind grundsätzlich nur vorsätzliche Handlungen strafbar. Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn dies ausdrücklich in einem entsprechenden Tatbestand normiert ist (zum Beispiel fahrlässige Tötung, § 222 StGB).