Garantenstellung

Garantenstellung Definition

Die Garantenstellung ist die im Strafrecht notwendige Voraussetzung dafür, Täter eines unechten Unterlassungsdelikts im Sinne von § 13 StGB zu sein.

Wer durch eine Unterlassung (beispielsweise die Nichtvornahme einer Rettungshandlung) eine Ursache dafür setzt, dass ein tatbestandlicher Erfolg eintritt (zum Beispiel der Tod einer Person), kann sich, wenn er eine Garantenstellung innehat, eines Straftatbestandes schuldig machen, der sonst nur durch eine aktive Handlung verwirklicht werden kann (beispielweise Totschlag oder Mord). Ohne eine Garantenstellung kommen nur echte Unterlassungsdelikte in Betracht (zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung).

Garantenstellungen haben unter anderem Eltern in Bezug auf ihr Kind oder Ärzte im Rahmen eines Behandlungsvertrags gegenüber dem Patienten.