Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit Definition

Als Geschäftsfähigkeit wird in der juristischen Fachsprache die Fähigkeit bezeichnet, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können. Die Geschäftsfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Dabei muss bei der Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen nach dem Alter der jeweiligen Person differenziert werden. So sind Kinder im Alter von unter 7 Jahren geschäftsunfähig, während Kinder ab 7 Jahren bis zum Eintritt der Volljährigkeit beschränkt geschäftsfähig sind, das heißt, die Wirksamkeit ihrer Willenserklärungen hängt von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter ab (§§104ff. BGB). Eine Ausnahme von dem Zustand der schwebenden Unwirksamkeit liegt bei lediglich rechtlich-vorteilhaften Rechtsgeschäften sowie bei Geschäften im Sinne des §110 BGB (Taschengeldparagraph) vor – diese sind wirksam. Ab Eintritt der Volljährigkeit ist man geschäftsfähig, es sei denn, die Geschäftsfähigkeit wird teilweise oder ganz durch psychische Beeinträchtigungen ausgeschlossen.