GmbH

GmbH Bedeutung

Die Abkürzung GmbH steht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, die in das Handelsregister eingetragen wird. Die Haftung ihrer Anteilseigner beschränkt sich in der Regel auf die Gesellschafteranteile. Zur Gründung wird mindestens ein Gesellschafter benötigt.

Für die Gründung einer GmbH wird ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro benötigt, von dem mindestens die Hälfte bei der Anmeldung eingezahlt sein muss. Die Aufteilung auf einzelne Geschäftsanteile ist nicht geregelt. Ein Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag.

Seit 2008 können Existenzgründer auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen, bei der es sich um eine GmbH handelt, deren Stammkapital lediglich einen Euro betragen muss.