Bei dieser Abkürzung kennt man zwei Schreibweisen: groß oder klein geschrieben. Die kleingeschriebene Abkürzung „grds.“ wird häufig im täglichen schriftlichen Sprachgebrauch verwendet und bedeutet „grundsätzlich“. Das groß geschriebene „Grds.“ wird hauptsächlich von Juristen benutzt und meint den Begriff „Grundsatz“.
Ob „grundsätzlich“ oder „Grundsatz“, bei sehr häufig verwendeten Begriffen erleichtert die Abkürzung die Korrespondenz. Allerdings sollten die Begriffe „grundsätzlich“ oder „Grundsatz“ nur in inoffiziellen Schreiben mit „grds.“ oder „Grds.“ abgekürzt werden. In offiziellen Anschreiben entspricht es einem besseren Stil, ganz auf Abkürzungen zu verzichten und alle Wörter auszuschreiben.