Grobe Fahrlässigkeit Definition
Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, der die innere Haltung einer Person zu einer eigenen Handlung oder Unterlassung beschreibt und damit den Haftungsmaßstab beispielsweise für die Verpflichtung zum Schadensersatz bestimmt. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet eine besonders schwere Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt – die grobe Fahrlässigkeit liegt damit nahe am vorsätzlichem Handeln.
Während die Fahrlässigkeit allgemein in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben ist, ist grobe Fahrlässigkeit als solche nicht gesetzlich definiert. Der Begriff wird im BGB jedoch häufig verwendet, beispielsweise in § 277 (Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten). Im Strafrecht entspricht die bewusste Fahrlässigkeit der groben Fahrlässigkeit des Zivilrechts.