Die Abkürzung „h.M.“ steht für „herrschende Meinung“. Dieser Begriff wird hauptsächlich in der Rechtswissenschaft verwendet.
Wenn zu einer juristischen Fragestellung oder zur Definition eines Rechtsbegriffs in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, bezeichnet „h.M.“ die Position, die am häufigsten vertreten wird bzw. von der Rechtsprechung und der überwiegenden Lehre vertreten wird.
Andere Abkürzungen in diesem Umfeld sind „a.A.“ (andere Auffassung), „a.M.“ (andere Meinung), „st.Rspr“ (ständige Rechtsprechung) und „h.L.“ (herrschende Lehre).
In der Rechtsprechung sind Gerichte niedrigerer Ordnung in der Regel an die Auffassungen der höhergestellten Gerichte gebunden.