Häusliche Gemeinschaft

Häusliche Gemeinschaft Definition

Die Wahrung der häuslichen Gemeinschaft ist eine Pflicht zwischen Ehepartnern und ergibt sich aus der in §1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB) statuierten Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Dabei entspricht der gemeinsame Wohnsitz der beiden Ehepartner dem der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Als häusliche Gemeinschaft wird demnach ursprünglicherweise eine eheliche Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft verstanden, deren Beendigung in vielen Rechtsordnungen als Voraussetzung für die Scheidung von Ehepartnern anerkannt ist.

Im Versicherungsrecht werden zur häuslichen Gemeinschaft alle im Haushalt des Versicherungsnehmers gemeldeten Personen gerechnet. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Sachen des Versicherungsnehmers, sondern auch die des nicht-ehelichen Lebenspartners von der Hausratsversicherung gedeckt sind.