Halbpension

Halbpension Bedeutung

Im Reiserecht stellt die Halbpension eine der möglichen Formen der im Preis eingerechneten Verpflegung der Urlauber dar. Sie bedeutet, dass zwei Mahlzeiten je Tag im Reisepreis enthalten sind, üblicherweise handelt es sich dabei um das Frühstück und das Abendessen.

Der Vorteil dieser Form der Halbpension besteht darin, dass Feriengäste zum Mittagessen nicht in das Hotel zurückkehren müssen und somit längere Ausflüge unternehmen können. Eine aus dem Frühstück und dem Mittagessen bestehende Halbpension ist vorstellbar. Da diese Gestaltung der Halbpension als unüblich gilt, muss der Veranstalter in der Reisebeschreibung ausdrücklich hierauf hinweisen.

In der Haltung von Pensionspferden meint die Halbpension, dass einige Leistungen durch den Pferdebesitzer selbst erbracht werden. Dabei kann es sich je nach Absprache um das Füttern, die Bewegung der Tiere, das Ausmisten oder beliebige andere Teilbereiche der Pferdehaltung handeln.