Hartz IV Definition
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) vereinheitlicht worden. Gebräuchlich dafür ist die Bezeichnung Hartz IV. Namensgeber ist der ehemalige Manager Peter Hartz, der 2002 von der damaligen Bundesregierung beauftragt wurde, Reformen am Arbeitsmarkt zu entwickeln.
Sowohl die Arbeitslosenhilfe als auch die Sozialhilfe werden von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Das Arbeitslosengeld dient als Grundsicherung erwerbsfähiger Arbeitsloser. Gleichzeitig soll die Arbeitsagentur Hilfestellung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.
Die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger wurden seit 2005 mehrfach erhöht, zuletzt 2012. Sie umfassen einen Regelsatz und Leistungen für die Unterkunft und die Heizkosten.