Hypothek

Hypothek Definition

Bei Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek als Sicherheit für ein Darlehen kann das Grundstück bei Zahlungsverzug des Schuldners zwangsweise veräußert oder unter Zwangsverwaltung gestellt werden, so dass sich der Gläubiger aus dem Verkaufserlös befriedigen kann.

Eine „Buchhypothek“ ist nur im Grundbuch eingetragen, während bei einer „Briefhypothek“ zusätzlich ein Hypothekenbrief ausgestellt wird.

Der Bestand der Hypothek hängt – im Unterschied zu einer Grundschuld – vom Bestehen einer zugrundeliegenden Forderung ab („Akzessorietät“ der Hypothek). Die Hypothek erlischt entsprechend der Rückführung der Darlehensverbindlichkeit.