i.G. Abkürzung

Die Abkürzung „i.G.“ hat mehrere Bedeutungen, wobei „im Ganzen“ sicher die bekannteste und am häufigsten verwendete sein dürfte. Parallel dazu gibt es Ausdrücke wie „im Großen und Ganzen“ oder „im Ganzen gesehen“. Sie bedeuten, dass ein Sachverhalt oder eine Situation trotz einiger Detailbetrachtungen als Ganzes betrachtet und beurteilt wird.

Als Kurzform von „in Gründung“ ist die Abkürzung „i.G.“ ein häufiger Fachterminus für Firmen, die gerade im Entstehen begriffen sind. In diesem Fall geht es auch um juristische Sachverhalte, denn ein Unternehmen, das sich in der Gründungsphase befindet, ist noch nicht vollständig, jedoch bereits in Teilen rechtsfähig.