i. R. Abkürzung

Die Abkürzung „i. R.“ bedeutet „im Ruhestand“. Sie kann der früheren Berufsbezeichnung hinzugefügt werden. Am häufigsten ist sie im Zusammenhang mit Dienstbezeichnungen von Beamten, Armeeangehörigen und anderen öffentlich Beschäftigten zu finden.

Da der Umgang mit dem Zusatz „i. R.“ nicht gesetzlich geregelt ist, kann er von allen ehemaligen Beschäftigten im Ruhestand verwendet werden.

Der offizielle Zusatz bei Personen, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis standen, lautet „a. D. – außer Dienst“. Er sagt nichts über den Grund des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst aus und kann auch bei Übernahme eines anderen Amtes als Zusatz hinter der ehemaligen Dienstbezeichnung geführt werden.