Die Abkürzung i. V. bedeutet ausgeschrieben „in Vertretung“.
Es gibt auch andere Verwendungen dieser Abkürzung wie beispielsweise „in Vollmacht“ oder „im Verhältnis“.
Steht i. V. für „in Vertretung“, so wird das Kürzel in Verbindung mit einer Unterschrift im Geschäftsleben verwendet.
Im Gegensatz zur Kennzeichnung i. A., im Auftrag, macht i. V. deutlich, dass der Unterzeichner die Kompetenz besitzt, als Stellvertreter für das Unternehmen zu unterschreiben und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Der Vertreter handelt im Rahmen einer ihm erteilten Vertretungsmacht oder Vollmacht. Die Vollmacht kann formfrei erteilt werden. Ihr Erlöschen erfolgt meist durch das Ende des Arbeitsverhältnisses oder sie kann, ebenfalls formfrei, widerrufen werden.