i.V.m Abkürzung

Die Abkürzung i.V.m. steht ausgeschrieben für ‚in Verbindung mit‘. Sie wird benutzt, um Themen miteinander zu  verbinden. Insbesondere die Sprache von Behörden und Gesetzestexten bedient sich des Öfteren dieser deutschsprachigen Kurzfassung.

So gilt beispielsweise ein Paragraph eines Gesetzes ‚in Verbindung mit‘ einem anderen. Das könnte nun anhand eines fiktiven Beispiels wie folgt heißen: In § 25 des Apfelbaumgesetzes gilt i.V.m. § 26 des Apfelbaumgesetzes, dass die Schale von Äpfeln immer rot sein muss.

Die Abkürzung i.V.m. lässt sich aber auch in vielfältigen anderen Zusammenhängen verwenden, um die Beziehung zwischen zwei Sachverhalten deutlich zu machen.