Insider

Insider Definition

Insider sind an der Börse Personen, welche eine für die Kursentwicklung von Wertpapieren maßgebliche Information früher als die Mehrheit der Börsenteilnehmer erfahren. Während Primärinsider ihr Wissen durch die leitende  Tätigkeit in der oder für eine Aktiengesellschaft erhalten, erfahren Sekundärinsider durch Zufall von kursrelevanten Entwicklungen. Das Ausnutzen von Insiderinformationen ist gemäß Paragraph 14 WpHG als Insiderhandel strafbar. Das gilt auch für die Weitergabe des entsprechenden Wissens an Dritte, soweit diese daraus einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Insider vermeiden die Strafbarkeit der Ausnutzung ihres Wissens, indem sie erst an der Börse tätig werden, nachdem die ihnen zuvor zugegangenen Informationen publiziert worden sind oder als allgemein bekannt gelten können.