Inventur

Inventur Definition

Bei einer Inventur werden die aktuellen Bestände an Waren, Vermögenswerten oder Schulden festgestellt.

Kaufleute sind zur jährlichen Inventur verpflichtet. Jeweils zum Abschluss des Geschäftsjahres müssen alle Bestände detailliert überprüft und aufgelistet werden. Bei Abweichungen zwischen Soll- und Istbestand wird der Sollbestand korrigiert.

Auch bei der Aufnahme und der Auflösung beziehungsweise Abgabe eines Geschäftes ist eine Inventur vorgeschrieben.