Istkaufmann

Istkaufmann Definition

Ein Istkaufmann ist im Gegensatz zum Kannkaufmann ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) dadurch, dass er ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB).

Für seine Eigenschaft als Kaufmann genügt die faktische Ausübung des Handelsgewerbes. Als Handelsgewerbe zählt jeder Gewerbebetrieb, dessen Größe oder Art eine Einrichtung in kaufmännischer Weise erfordert. Eine Eintragung ins Handelsregister ist für den Istkaufmann nur rein deklaratorischer Natur – gleichwohl ist die Eintragung in das Handelsregister für ihn eine Verpflichtung.

Der Gegensatz zum Istkaufmann ist der Kannkaufmann, der erst durch die Handelsregister-Eintragung die rechtliche Position eines Kaufmanns erlangt (§ 2 HGB) – dies ist insbesondere bei Kleinbetrieben der Fall.