Joint Venture Definition
Unter Joint Venture – wörtlich etwa: gemeinsames unternehmerisches Projekt, durchaus mit Risiko – versteht man eine Geschäftskooperation von mindestens zwei Geschäftspartnern, die entweder nur per Vertrag (Contractual Joint Venture) oder in Form eines neuen, autonomen Unternehmens (Equity Joint Venture) geschlossen wird. Dabei werden von allen Seiten nach Bedarf und Vermögen Kapital, Technik und Mitarbeiter eingesetzt. Die neue Firma arbeitet selbstständig.
Solche Zusammenarbeiten verstärken sich angesichts der Globalisierung auch international. Joint-Venture-Ziele sind unter anderen Synergieeffekte, Risikominimierung, technische und regionale Vorteile, Kostendämpfung im eigenen Haus bei gleichzeitigem Know-how-Wachstum, Beweglichkeit angesichts starker Konkurrenzprodukte, dadurch Wettbewerbsvorteile. Nicht zuletzt werden Mitarbeiter durch mehr Verantwortung gefördert.