Judikative Definition
Die Judikative gehört zur Gewaltenteilung eines Staates. Neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt) ist die Judikative die rechtssprechende Gewalt.
Zur Judikative gehören das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Bundesländer.
Die einzelnen Gerichte unterhalb der Landesgerichte und die Staatsanwaltschaft gehören nicht zur Judikative, hier ist eine Grenze zu ziehen. Diese ausführenden Gewalten gehören der Exekutive an, da die Rechtssprechung an sich nicht zur Judikative gehört.