Juristische Person Definition
Juristische Personen sind keine Einzelpersonen, sondern Personengesellschaften oder Zweckvermögen, das rechtsfähig ist. Mehrere Privatpersonen oder Unternehmer nehmen über einen Gesellschaftervertrag gemeinsame Interessen wahr.
Diese juristische Person kann beispielsweise ein Erbe antreten oder gerichtlich klagen beziehungsweise selbst verklagt werden. Der juristischen Person steht die natürliche Person in Form des Menschen gegenüber, der an täglichen Rechtsgeschäften teilnimmt.
Unter Fachleuten wird kontrovers diskutiert, ob nur die ausführenden Organe einer eigentlich real nicht existierenden juristischen Person oder diese selbst als Realität handeln kann. Im Alltag macht es kaum einen Unterschied.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Stiftungen oder Körperschaften, privatrechtlich Vereine und Gesellschaften.