Kapitalertragssteuer

Kapitalertragssteuer Definition

Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. In Deutschland wird sie als Abgeltungssteuer oder Quellensteuer direkt von den Kapitaleinkünften abgezogen. In Bezug auf die Steuererklärung stellt dies eine Vorauszahlung dar. Zu den im Einkommensteuergesetz geregelten Kapitaleinkünften zählen beispielsweise Zinsen auf Spareinlagen sowie Dividenden. Der Steuersatz beläuft sich auf 25% und in Ausnahmefällen auf 15%. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Kapitalertragssteuer wird für Einkünfte oberhalb des Freibetrages erhoben. Beläuft sich der Steuersatz eines Anlegers auf weniger als 25%, kann dieser in der Einkommensteuererklärung mit der Veranlagungsoption den persönlichen Steuersatz geltend machen.