kongenial

kongenial Bedeutung

Das Adjektiv „kongenial“ bezeichnet die Eigenschaft, einer genialen Person oder einem genialen Werk in geistigem oder künstlerischem Sinne ebenbürtig, geistesverwandt oder mit ihr bzw. ihm gleichberechtigt zu sein.

„Kongenial“ lässt sich in seiner Wortherkunft von dem lateinisch „con“ (= mit) und dem Adjektiv genial herleiten. Zahlreiche Eigenschaften können als Synonyme für „kongenial“ verwendet werden. Als Beispiele sind ebenbürtig, wesensgleich, gleichgestellt, gleichwertig, konform oder würdig zu nennen.

Die Sätze „Der Pianist interpretierte das Werk des Komponisten in kongenialer Weise “ und „In dem Texter Max Mustermann hat der Komponist einen kongenialen Partner gefunden“ verdeutlichen als Beispiele die Bedeutung von „kongenial“.