Konsortium

Konsortium Definition

Ein Konsortium besteht aus gleichberechtigten Geschäftspartnern („Konsorten“), die sich zwecks Durchführung eines bestimmten Projektes oder Geschäftsvorhabens zusammengeschlossen haben.

In einem Konsortialvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Konsorten festgelegt. Einer der Konsortialpartner übernimmt als „Federführer“ die Koordination zwischen den Konsorten und die Vertretung des Konsortiums nach außen, ohne jedoch über Weisungsbefugnis gegenüber den übrigen Konsorten zu verfügen, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig bleiben.

Gewöhnlich wird ein Konsortium als Gelegenheitsgesellschaft in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft nach § 705 BGB geführt.