Lebenspartnerschaft Definition
Die Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe oder die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eine Form der Lebensgemeinschaft.
Sie bezeichnet die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, die als eingetragene Partnerschaft ähnlich wie bei einer Ehe gleichgeschlechtlicher Partner familien- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Damit hat der Gesetzgeber für gleichgeschlechtliche Paare eine eheähnliche Institution geschaffen, die ebenfalls behördlich beurkundet wird.