Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft Definition

Die Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe oder die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eine Form der Lebensgemeinschaft.

Sie bezeichnet die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, die als eingetragene Partnerschaft ähnlich wie bei einer Ehe gleichgeschlechtlicher Partner familien- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Damit hat der Gesetzgeber für gleichgeschlechtliche Paare eine eheähnliche Institution geschaffen, die ebenfalls behördlich beurkundet wird.