Mandat

Mandat Definition

Das Wort Mandat stammt aus dem Lateinischen; mandare bedeutet „beauftragen“ oder „aus der Hand geben“.

Im politischen Sinn wird unter einem Mandat ein Auftrag zur Vertretung von Wählern verstanden. Ein Volksvertreter bzw. Abgeordneter hat das Mandat seiner Wählerschaft, also den Auftrag, in deren Interesse in einem legislativen Gremium abzustimmen.

Grundsätzlich wird zwischen einem imperativen und einem freien Mandat unterschieden. Der Träger eines imperativen Mandats hat sich bei Abstimmungen nach dem tatsächlichen Willen des Wahlvolks zu richten. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Abgeordneten des Bundestags gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes „nur ihrem Gewissen unterworfen“ (freies Mandat).